Umsatzsteuer bei Versandkosten
In FrachtPilot kann eingestellt werden, wie die USt. der Versandkosten bei einem Warenkorb mit verschiedenen Steuersätzen berechnet werden soll.
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Erklärung:
Liefergebühren/Versandkosten gelten als sogenannte Nebenleistungen und teilen mit der Hauptleistung, also dem eigentlich bestellten Produkt, die Umsatzsteuer.
Wird also z.B. eine Gemüsekiste bestellt, welche mit 19 % MwSt. besteuert ist, werden auch die Versandkosten mit 19 % besteuert. Wird ein Buch bestellt, welches mit 7 % besteuert ist, werden auch die Versandkosten mit 7 % besteuert.
Bei Warenkörben mit verschiedenen Steuersätzen, also z.B. der gemeinsamen Bestellung des Buches und der CD, wäre der steuerrechtlich richtige Weg, die Versandkosten nach dem Anteil des versteuerten Umsatzes der jeweiligen Mehrwertsteuer zu berechnen. (Einstellung: „Beträge aufteilen“)
Eine Gemüsekiste kostet 20 € inkl. 7 % USt., ein kleiner Geschenkkorb 10 € inkl. 19 % USt., Versandkosten sind 5 €. Da die Gemüsekiste wertmäßig 2/3 des Warenkorbs umfasst, würde auf 3,33 € 7 % Umsatzsteuer anfallen, auf 1,67 € 19 %. Entsprechend würden auf der Rechnung zwei Positionen Liefergebühren (7 % und 19 %) aufgelistet werden.
Alternativ wird von Händlern oft der Steuersatz des Steuersatzes mit dem größten Wertanteil angewandt. Im oberen Beispiel würden dann also die kompletten Versandkosten mit 7% berechnet, da die Gemüsekiste teurer ist als der Geschenkkorb. (Einstellung: „Höchstes Netto nehmen“)
Möglich ist auch, dass FrachtPilot bei jeder Bestellung fallweise die Variante prüft, ob die USt. der Liefergebühren basierend auf dem höchsten Nettowert oder anteilig ausgewiesen werden soll. (Einstellung: „Günstigste Berechnung wählen“). Es wird dann jeweils die Variante verwendet, die zu der niedrigsten zu zahlenden Umsatzsteuer führt.
Beispiele zur Veranschaulichung:
Eine neue Bestellung enthält drei verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen sowie eine Leergutabgabe mit einem weiteren Umsatzsteuersatz. Die Lieferart "Lieferung" wird gewählt, und die Lieferpauschale beträgt insgesamt 1 Euro (brutto).
Die Lieferpauschale von 1 Euro wird anteilig auf die einzelnen Liefergebühren umgelegt. Diese Verteilung erfolgt basierend auf den Preisen, Mengen und Umsatzsteuersätzen der Produkte, wobei bis zu vier unterschiedliche Umsatzsteuersätze berücksichtigt werden können. Für jeden Umsatzsteuersatz wird dabei ein entsprechender Liefergebührenanteil berechnet und ausgewiesen. Die Summe aller berechneten Liefergebühren ergibt exakt 1 Euro. Die Berechnung ist präzise und ermöglicht eine faire Verteilung der Liefergebühr.
Alternativ kann FrachtPilot bei jeder Bestellung automatisch prüfen, ob die Umsatzsteuer der Liefergebühren basierend auf dem höchsten Nettowert oder anteilig ausgewiesen werden soll. (Einstellung: „Günstigste Berechnung wählen“). Es wird stets die Variante verwendet, die die niedrigste zu zahlende Umsatzsteuer ergibt.
Die Liefergebühr kann entweder global für alle Kunden, spezifisch für bestimmte Kundengruppen oder individuell pro Bestellung angepasst werden. Weitere Informationen findest du hier.