Umsatzsteuer bei Versandkosten
In FrachtPilot kann eingestellt werden, wie die USt. der Versandkosten bei einem Warenkorb mit verschiedenen Steuersätzen berechnet werden soll.
Verwaltungsübersicht > Einstellungen > "Rechnungen"
Erklärung:
Liefergebühren/Versandkosten gelten als sogenannte Nebenleistungen und teilen mit der Hauptleistung, also dem eigentlich bestellten Produkt, die Umsatzsteuer.
Wird also z.B. eine Gemüsekiste bestellt, welche mit 19 % MwSt. besteuert ist, werden auch die Versandkosten mit 19 % besteuert. Wird ein Buch bestellt, welches mit 7 % besteuert ist, werden auch die Versandkosten mit 7 % besteuert.
Bei Warenkörben mit verschiedenen Steuersätzen, also z.B. der gemeinsamen Bestellung des Buches und der CD, wäre der steuerrechtlich richtige Weg, die Versandkosten nach dem Anteil des versteuerten Umsatzes der jeweiligen Mehrwertsteuer zu berechnen. (Einstellung: „Beträge aufteilen“)
Eine Gemüsekiste kostet 20 € inkl. 7 % USt., ein kleiner Geschenkkorb 10 € inkl. 19 % USt., Versandkosten sind 5 €. Da die Gemüsekiste wertmäßig 2/3 des Warenkorbs umfasst, würde auf 3,33 € 7 % Umsatzsteuer anfallen, auf 1,67 € 19 %. Entsprechend würden auf der Rechnung zwei Positionen Liefergebühren (7 % und 19 %) aufgelistet werden.
Alternativ wird von Händlern oft der Steuersatz des Steuersatzes mit dem größten Wertanteil angewandt. Im oberen Beispiel würden dann also die kompletten Versandkosten mit 7% berechnet, da die Gemüsekiste teurer ist als der Geschenkkorb. (Einstellung: „Höchstes Netto nehmen“)
Möglich ist auch, dass FrachtPilot bei jeder Bestellung fallweise die Variante prüft, ob die USt. der Liefergebühren basierend auf dem höchsten Nettowert oder anteilig ausgewiesen werden soll. (Einstellung: „Günstigste Berechnung wählen“). Es wird dann jeweils die Variante verwendet, die zu der niedrigsten zu zahlenden Umsatzsteuer führt.